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Beauftragte

Frau steht vor Postfächern mit Papier in der Hand.

Ansprechpersonen für sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt sowie für sonstige Diskriminierung

Zum Schutz ihrer Mitglieder und auf Grundlage des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes bestellt die TH AB Ansprechpersonen für sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt sowie für sonstige Diskriminierung. Hierzu stehen für ihre Mitglieder mindestens eine geeignete und befähigte Ansprechperson, die im Rahmen ihrer Aufgaben nicht an Weisungen gebunden ist. 

Die Ansprechpersonen stehen beratend und unterstützend zur Seite. Sie setzen sich dafür ein, dass die Werte des Leitbildes auch gelebt werden: „Wir bekennen uns zu Vielfalt, gegenseitigem Respekt, Chancengleichheit, Gleichstellung und Partizipation. Verantwortung füreinander und Wertschätzung gegenüber allen Menschen sowie den natürlichen Lebensgrundlagen sind unsere gemeinsame Basis.“

Weitere Informationen gibt es auf der Seite Antidiskriminierung.

Baubeauftragter

Der Baubeauftragte berät und unterstützt die Hochschulleitung in baurelevanten Themen. Er unterstützt beim Entwurf von Anträgen und Nutzungskonzepten und gibt Empfehlungen zur Bestandsbewirtschaftung.

Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst

Die Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst ist Mitglied der erweiterten Hochschulleitung, berät und unterstützt die Hochschulleitung und die übrigen Organe und Einrichtungen der Hochschule in allen Frauen betreffenden Angelegenheiten, insbesondere bei der Erstellung von Frauenförderrichtlinien und Frauenförderplänen, und nimmt Anregungen und Beschwerden entgegen.

Beauftragter für Hochschulsport

Beauftragter für Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen

Chief Information Officer

Compliance-Beauftragter

Der öffentliche Dienst in Bayern steht in dem guten Ruf, seine Aufgaben unparteiisch, gerecht und ausschließlich zum Wohl der Allgemeinheit zu erfüllen. Damit dies auch in Zukunft so bleibt, hat die Bayerische Staatsregierung ein Konzept zur Verhinderung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung beschlossen. Auch wir an der Technischen Hochschule Aschaffenburg wollen gemeinsam dazu beitragen, Korruption mit vereinten Kräften zu verhindern.

Datenschutzbeauftragter

Der Datenschutzbeauftragte, kurz DSB, ist der erste Ansprechpartner für Mitarbeitende und Studierende, die datenschutzrelevante Anliegen bezüglich der Hochschule haben. Er berät in Fragen des Datenschutzes, hält Fortbildungen zum Datenschutz und führt das sogenannte Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten.

Bitte beachten Sie: Zum 25.05.2018 ist die Reform des Datenschutzrechts auf EU-Ebene in Kraft getreten. Seither gibt es einige Neuerungen in diesem Bereich. Alle Mitarbeitende der Hochschule sind verpflichtet, sich datenschutzkonform zu verhalten. Dazu gehört die rechtzeitige Information und das Einschalten des DSB in datenschutzrelevanten Fragen. Sie können sich bei uns beraten lassen.
Wir bieten entsprechende Angebote mit den dazugehörigen Ansprechpartnern, aktuellen Formularen und weiterführenden Informationen.
Der DSB fahndet nicht aktiv nach datenschutzrelevanten Projekten und Verfahren.

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät den Arbeitgeber und darüber hinaus für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen. Sie überprüft sicherheitstechnisch die Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren insbesondere vor ihrer Einführung bzw. Inbetriebnahme. Die Fachkraft wirkt daraufhin, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere informiert sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind. Desweiteren belehrt die Fachkraft für Arbeitssicherheit über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren und wirkt bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mit.

Gleichstellungsbeauftragte

Die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist es, die Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern und durchzusetzen.
Einen rechtlichen Rahmen hierzu gibt das Bundesgleichstellungsgesetz vor. Betroffene haben so im Falle von Diskriminierung einen direkten Ansprechpartner bzw. eine direkte Ansprechpartnerin.
Dies gilt auch bei Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder bei Hilfestellung im Falle sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.

Informationssicherheitsbeauftragter

Der Informationssicherheitsbeauftragte wurde mit der Implementierung eines Informationssicherheitsmanagements beauftragt. Er ist Ansprechpartner bei Fragen und Problemen zur Informationssicherheit. In informationssicherheitsrelevanten Fragestellungen berät er die Hochschulleitung und den User-Beirat.

Beauftragte für Nachhaltigkeit

Das Thema Nachhaltigkeit ist wichtiger denn je. Die Verschärfung der Klimakrise betrifft Menschen in aller Welt spürbar. Deshalb wurde an der Technischen Hochschule Aschaffenburg der Nachhaltigkeitsbereich gegründet und strukturell an der Hochschule verankert.

Im ersten Schritt werden Daten erhoben, um die Nachhaltigkeitsleistungen der Technischen Hochschule Aschaffenburg zu ermitteln. Im nächsten Schritt wird ein Nachhaltigkeitskonzept für die Hochschule erarbeitet. Dieser Prozess wird als „Whole Institutional Approach“ verstanden: Studierende, Mitarbeitende sowie Professorinnen und Professoren sind in die Gestaltung eingebunden.

Ombudsperson zur Sicherstellung guter wissenschaftlicher Praxis

Zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis gehört die Einhaltung grundlegender wissenschaftsethischer Standards und Einhaltung der Regeln. Dazu gehören etwa die Normen für den korrekten Umgang mit wissenschaftlichen Daten oder mit wissenschaftlichen Leistungen anderer Personen. Gerne können Sie den Ombudsmann ansprechen, wenn Sie einen Fall von wissenschaftlichem Fehlverhalten vermuten.

Pflegelotsin

Pflegebedürftigkeit kann alle treffen. Sie kann plötzlich eintreten oder mit der Zeit zunehmen.
Hier kommt es – vor allem bei unerwarteten Pflegefällen – auf schnelle und konkrete Unterstützung an.
Die Pflegelotsin ist Anlauf- und Beratungsstelle für alle Hochschulangehörigen, die akut von einem Pflegefall betroffen sind und sich in kürzester Zeit der neuen Herausforderung stellen müssen. Weitere Informationen erhalten Sie unter Pflegeverantwortung.

Vertrauensperson für schwerbehinderte Personen

SBV - Vertretung der schwerbehinderten Menschen

Unsere Aufgaben: Interessenvertretung der schwerbehinderten Beschäftigten nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX).

  • Beteiligung, Beratung und Stellungnahme bei Stellenbesetzungs- und Berufungsverfahren
  • Mitarbeit in Gremien und Arbeitskreisen
  • Beratung und Unterstützung unserer Kolleginnen und Kollegen am Arbeitsplatz
  • Orientierungshilfe bei der Anerkennung von Behinderungen (Antragstellung, Widerspruch, Ausweis, Nachteilsausgleiche, Gleichstellung)
  • Begleitung bei der Wiedereingliederung am Arbeitsplatz nach Krankheit oder Rehabilitation
  • Informationen über interne und externe Hilfsangebote
  • Vermittlung externer Hilfsangebote

Sie erreichen die Vertrauensperson sowie Stellvertreterinnen und Stellvertreter per E-Mail unter Schwerbehindertenvertretung(at)th-ab.de.

Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

  • Interne Meldestelle zur Meldung von Verstößen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

    Die EU-Richtlinie 2019/1937 zum „Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ ist durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in nationales Recht umgesetzt worden.

    Durch das Hinweisgeberschutzgesetz werden alle Personen geschützt, die im Zusammenhang mit ihrer dienstlichen bzw. beruflichen Tätigkeit Informationen über konkrete von § 2 HinSchG umfasste Verstöße erlangt haben und diese an Meldestellen weiterleiten.

    Solche Verstöße sind insbesondere solche, die

    • strafbewehrt sind, also wenn Strafvorschriften im Raum stehen,
    • bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leib, Leben, Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient oder 
    • gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft in vorgegebenen Rechtsbereichen (wie z. B. Bekämpfung von Geldwäsche; Vorgaben zum Umweltschutz; Regelungen zum Verfahren der Vergabe von öffentlichen Aufträgen etc.) verstoßen.

    Gemeldet werden können sie durch natürliche Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über oben genannte Verstöße erlangt haben.

    Die Technische Hochschule Aschaffenburg hält einen internen Meldeweg über ein Portal bereit. Sie können Meldungen auch anonym einreichen.

    Auf dem Portal finden Sie auch nähere Informationen zum Thema Datenschutz und zu externen Meldestellen.

  • Hinweis zur internen Meldestelle

    Maren Sprengel und Kiana Bramm nehmen die Aufgaben der internen Meldestelle wahr. Alle Personen, die Aufgaben der internen Meldestelle wahrnehmen, sind zur absoluten Vertraulichkeit verpflichtet und dürfen Informationen zur Identität der hinweisgebenden Person oder einer Person, die von der Meldung betroffen ist, nur in Ausnahmefällen herausgeben (z. B. in Strafverfolgungsverfahren).

    Jede hinweisgebende Person kann frei wählen, ob sie sich an die interne oder an eine externe Meldestelle wenden möchte; wir bitten jedoch die Mitglieder unserer Hochschule, sich möglichst zunächst an die interne Meldestelle zu wenden. Sollte einem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen werden, steht der Weg über die externen Meldestellen weiterhin offen (§ 7 Abs. 1 HinSchG).