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Infos zu Prüfungen

  • Fristen für Erstversuche

    Bachelorstudiengänge
    Die Fristen für die Grundlagen- und Orientierungsprüfung sind in der Studien- und Prüfungsordnung geregelt. Dort ist auch beschrieben, welche Prüfungsleistungen zur Grundlagen- und Orientierungsprüfung gehören. In der Regel müssen diese bis zum Ende des zweiten Semesters erbracht werden. Wird diese Frist überschritten, gelten die noch nicht erbrachten Prüfungsleistungen der Grundlagen- und Orientierungsprüfung als erstmals nicht bestanden, werden also im ersten Versuch mit "nicht bestanden" bewertet.

    Alle übrigen Prüfungen der Bachelorprüfung sollen bis zum Ende der Regelstudienzeit (bei Vollzeitstudiengängen 7 Semester) abgelegt sein. Wird diese Frist um mehr als zwei Semester überschritten, gilt die Bachelorprüfung als erstmals nicht bestanden. Alle bis dahin nicht angetretenen Prüfungen werden dann (bei Vollzeitstudiengängen nach dem 9. Semester) im ersten Versuch mit „nicht bestanden“ bewertet.

    Masterstudiengänge
    Alle Prüfungen der Masterprüfung sollen bis zum Ende der Regelstudienzeit (bei Vollzeitstudiengängen 3 Semester) abgelegt sein. Wird diese Frist um mehr als zwei Semester überschritten, gilt die Masterprüfung als erstmals nicht bestanden. Alle bis dahin nicht angetretenen Prüfungen werden dann (bei Vollzeitstudiengängen nach dem 5. Semester) im ersten Versuch mit „nicht bestanden“ bewertet.

    Daneben gelten Sonderregelungen aufgrund der Corona-Pandemie.

  • Nichtteilnahme an Prüfungen

    Ein wirksamer Rücktritt bis zu Beginn der Prüfung liegt vor, wenn die oder der Studierende zur Prüfung nicht erscheint oder vor Austeilen der Aufgaben den Prüfungsraum verlässt. Ein Nachweis von Gründen, die von der oder dem Studierenden nicht zu vertreten sind, ist nicht erforderlich. In diesem Fall gilt die Prüfungsleistung als nicht erbracht; der oder die Studierende erhält keine Prüfungsnote.

    Achtung: Etwas anderes gilt, wenn durch das Nichterscheinen Fristen für Wiederholungsprüfungen, gewährte Fristverlängerungen oder Fristen für das erstmalige Ablegen einer Prüfung versäumt werden. In diesem Fall wird die Prüfungsleistung bei Nichtantritt von Amts wegen mit "nicht ausreichend" bewertet. Weisen Studierende nach, dass Sie aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen an den entsprechenden Prüfungen nicht teilgenommen haben, bleibt der Nichtantritt auch bei einer Fristverletzung folgenlos. Bei einer Erkrankung am Prüfungstag ist als Nachweis das Formular Ärztliches Attest bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit (PDF) zu verwenden. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Bescheinigungen über die Befreiung vom Unterricht, Feststellung der Schulunfähigkeit, Attestierung einer Krankheit (ohne nähere Spezifizierung) und ähnliche Bescheinigungen genügen nicht den Anforderungen.

    Wenn Sie Prüfungsfristen nicht einhalten können, z.B. wegen der Ableistung des praktischen Semesters im Ausland oder Erkrankung, müssen Sie im Studienbüro einen Antrag auf Fristverlängerung stellen.

  • Prüfungsanmeldung, Prüfungsabmeldung

    Für die Teilnahme an Prüfungen ist eine fristgerechte Online-Anmeldung erforderlich.

    Die Termine zur Prüfungsan- und abmeldung werden für das jeweilige Semester im Terminplan veröffentlicht.
    Während der Prüfungsabmeldung können Sie sich von Prüfungen, die Sie nicht antreten möchten, online abmelden.

  • Prüfungspläne

    Rechtzeitig vor Beginn des Prüfungszeitraums veröffentlichen wir die Prüfungspläne über unseren Infokurs in Moodle.
  • Prüfungsablauf, Hilfsmittel

    Zum Prüfungsablauf und zur Handhabung von Hilfsmitteln finden Sie in unserem Infokurs auf Moodle wichtige Hinweise.
  • Wiederholungsprüfungen

    Prüfungsleistungen, die mit der Note „nicht bestanden“ bewertet wurden, können zweimal wiederholt werden. Eine dritte Wiederholung ist ausgeschlossen.
    Wiederholungsprüfungen müssen immer im nächsten regulären Prüfungszeitraum, d.h. im nächsten Semester, abgelegt werden.

    Die Abschlussarbeit kann einmal mit einem neuen Thema wiederholt werden.

  • Zulassungsvoraussetzungen

    Für einige Prüfungen gelten Zulassungsvoraussetzungen. Für solche Prüfungen werden Studierende, die angemeldet sind ohne die Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen, über unseren Infokurs auf Moodle darüber informiert.

Infos zu Bachelor- und Masterarbeiten

Anmeldung einer Bachelor- oder Masterarbeit

  • Wann kann ich mit der Bearbeitung der Abschlussarbeit beginnen?

    Die prüfungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anmeldung zur Abschlussarbeit können Sie der für Sie geltenden Studien- und Prüfungsordnung entnehmen. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an das Studienbüro.

  • Wie finde ich ein Thema und einen Betreuer oder Betreuerin?

    • Sprechen Sie eine Professorin oder einen Professor Ihrer Wahl direkt an.
    • Prüfen Sie Firmenangebote, z.B. in der Jobbörse im Intranet.
    • Suchen Sie auf Seiten von Firmen, die Sie interessieren, im Internet. Fragen Sie gegebenenfalls bei Firmen nach. Sprechen Sie Firmen an, wenn Sie Interesse haben.
    • Falls Sie im Studium mit vertiefter Praxis studieren, bearbeiten Sie Ihre Bachelorarbeit in der Firma.
    • Falls Sie Ihre Abschlussarbeit extern, also in einer Firma, bearbeiten, brauchen Sie dennoch eine Professorin oder einen Professor zur Betreuung der Arbeit an der Hochschule. Schreiben Sie eine Zusammenfassung des Themas, ca. eine Seite und suchen Sie eine Professorin oder einen Professor, dessen Fachgebiet zu dem Thema passt. Fragen Sie per Mail an, ob die Professorin oder der Professor bereit wäre, die Arbeit zu  betreuen. Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin oder kommen Sie in die Sprechstunde.
  • Wie melde ich die Abschlussarbeit an?

    • Um die Abschlussarbeit anzumelden, müssen Sie zunächst für die Anmeldung freigeschaltet werden. Schicken Sie dem Studienbüro eine E-Mail und geben Sie an, bei welcher Professorin oder welchem Professor Sie die Arbeit schreiben möchten. Wir prüfen zunächst, ob Sie die prüfungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anmeldung erfüllen. Ist dies der Fall, werden Sie für die Anmeldung freigeschaltet.
    • Vereinbaren Sie einen Termin bei der Professorin bzw. dem Professor, bei der oder dem Sie die Abschlussarbeit schreiben möchten.
    • Die Professorin bzw. der Professor füllt das Anmeldeformular mit Ihnen elektronisch aus und druckt es aus. Sie unterschreiben beide. Dabei sind folgende Daten verbindlich festzulegen: Titel, Beginn, Ende, Veröffentlichung in der Bibliothek – ja/nein (Firma fragen!), falls Bearbeitung in Firma: Name des Firmenbetreuers/der Firmenbetreuerin.
    • Die Prüfungskommission Ihres Studiengangs beschließt die Ausgabe der Bachelor-/Masterarbeit. Darüber werden Sie vom Studienbüro informiert.
  • Kann die Abschlussarbeit mit einem Sperrvermerk versehen werden?

    Wenn die Abschlussarbeit ein für die Firma sensibles Thema betrifft, sollen andere die Abschlussarbeit nicht lesen können. Das Zweitexemplar soll dann nicht in die Bibliothek gestellt werden (Kreuzchen beim Anmelden entsprechend setzen!). Das Thema kann aber als Abschlussarbeit nicht so geheim sein, dass es vor dem Betreuer oder der Betreuerin an der Hochschule geheim gehalten werden muss. Etwaige besondere Vereinbarungen, wie die betreuende Professorin oder der betreuende Professor mit Informationen umgehen soll, die sie bzw. er durch die Abschlussarbeit erhält, sind unter den Betroffenen direkt abzusprechen.

Bearbeitungsfrist für Abschlussarbeiten

Form und Inhalt von Abschlussarbeiten

Abgabe der Bachelor- und Masterarbeiten

  • Wie viele Exemplare der Arbeit muss ich abgeben?

    Abschlussarbeiten sind in der Regel in zwei gebundenen Ausgaben sowie in elektronischer Form abzugeben. 

    Bei Arbeiten, die ab 2025 angemeldet wurden, können die Prüferinnen und Prüfer mit der Themenausgabe auf die Abgabe von gedruckten Exemplaren verzichten. In diesem Fall genügt die Abgabe einer elektronischen Version per E-Mail.

  • Wo kann ich die Printversion der Arbeit abgeben?

    Die Arbeit geben Sie bitte in zweifacher schriftlicher Ausfertigung im Studienbüro ab.

  • Wie kann ich die elektronische Fassung der Abschlussarbeit abgeben?

    Die Abschlussarbeit muss immer auch in elektronischer Form abgegeben werden. Bitte reichen Sie Ihre Arbeit per E-Mail ein und nutzen Sie dafür das Postfach abschlussarbeiten(at)th-ab.de oder thesis(at)th-ab.de .

    Wichtig: 

    • Die oben genannten Postfächer sind nur von Hochschul-E-Mailadressen erreichbar. Sie müssen uns Ihre Abschlussarbeit also von Ihrer studentischen E-Mailadresse zuschicken (s******@th-ab.de).
    • Es werden nur Dateien im pdf-Format angenommen.
    • Die maximale Dateigröße liegt bei 50 MB.
  • Wie komme ich zu meiner Note?

    • In manchen Studiengängen ist das Ergebnis der Abschlussarbeit ist in einem Vortrag zu präsentieren. Den Rahmen sprechen Sie mit Ihrem Betreuer bzw. Ihrer Betreuerin ab.
    • Ihr betreuender Professor bzw. Ihre betreuende Professorin benotet die Arbeit. Dabei fließt Ihre Leistung in der Bearbeitungsphase natürlich mit ein. Dazu hält der Professor/die Professorin ggf. Rücksprache mit dem Firmenbetreuer/der Firmenbetreuerin.
    • Die Note wird von der Prüfungskommission Ihres Studiengangs beschlossen.
    • Sie erhalten eine Mitteilung durch das Studienbüro, die Note wird auf Ihrem Notenblatt ausgewiesen.

Benotung und Veröffentlichung von Abschlussarbeiten

  • Wie komme ich zu meiner Note?

    • In manchen Studiengängen ist das Ergebnis der Abschlussarbeit ist in einem Vortrag zu präsentieren. Den Rahmen sprechen Sie mit Ihrem Betreuer bzw. Ihrer Betreuerin ab.
    • Ihr betreuender Professor bzw. Ihre betreuende Professorin benotet die Arbeit. Dabei fließt Ihre Leistung in der Bearbeitungsphase natürlich mit ein. Dazu hält der Professor/die Professorin ggf. Rücksprache mit dem Firmenbetreuer/der Firmenbetreuerin.
    • Die Note wird von der Prüfungskommission Ihres Studiengangs beschlossen.
    • Sie erhalten eine Mitteilung durch das Studienbüro, die Note wird auf Ihrem Notenblatt ausgewiesen.
  • Was muss ich tun, wenn die Arbeit nicht veröffentlicht werden soll?

    Wenn die Abschlussarbeit ein für die Firma sensibles Thema betrifft, sollen andere die Abschlussarbeit nicht lesen können. Das Zweitexemplar soll dann nicht in die Bibliothek gestellt werden (Kreuzchen beim Anmelden entsprechend setzen!). Das Thema kann aber als Abschlussarbeit nicht so geheim sein, dass es vor dem Betreuer oder der Betreuerin an der Hochschule geheim gehalten werden muss. Etwaige besondere Vereinbarungen, wie die betreuende Professorin oder der betreuende Professor mit Informationen umgehen soll, die sie bzw. er durch die Abschlussarbeit erhält, sind unter den Betroffenen direkt abzusprechen.

Sollte an dieser Stelle Fragen offengeblieben sein, dann lassen Sie dem Studienbüro eine E-Mail zukommen!