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Organisiert im Studium

Organisiert von A - Z

Finden Sie hier zu den wichtigsten Stichwörtern rund um Ihr Studium die zentralen Informationen und Ansprechpersonen.

  • Abschlussarbeiten

    Für viele Fragen rund um die Abschlussarbeit, z. B. zu Bearbeitungsfristen, zum Sperrvermerk und zur formalen Gestaltung finden Sie wichtige Hinweise in unseren FAQs zur Abschlussarbeit.

  • Adressänderung

    Bitte halten Sie Ihre Adress - und Kontaktdaten immer aktuell, um sicherzustellen, dass wichtige Informationen und Unterlagen Sie jederzeit erreichen.

    Änderungen können Sie im CampusPortal direkt selbst vornehmen.

  • Akademischer Kalender

    In den Terminplänen (Akademischer Kalender) finden Sie neben den wichtigen Terminen rund um Studium und Prüfungen auch die vorlesungsfreien Tage und einen Überblick über weitere Termine und Veranstaltungen für jedes Semester.

  • Anerkennung und Anrechnung

    Die Anerkennung von hochschulischen Leistungen sowie die Anrechnung von beruflichen Kompetenzen erfolgt nur auf Antrag. Auf der Seite zur Anerkennung und Anrechnung finden Sie die Formulare und weitere wichtige Hinweise.

  • Auslandsstudium

    Auf der Seite Studieren im Ausland finden Sie Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten von Auslandsaufenthalten.

  • Beratungsangebote

    Die richtigen Ansprechpersonen für Ihr Anliegen finden Sie auf der Seite Beratungsangebote.

  • Bescheinigungen

    Es stehen Ihnen verschiedene Bescheinigungen zum Download zur Verfügung.

    Im CampusPortal finden Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigung sowie eine Studienverlaufsbescheinigung nach Anmeldung dort im Studienservice unter "Mein Studium" im Reiter "Bescheinigungen".

    Über das CampusPortal finden Sie auch den Einstieg, um eine aktuelle Notenübersicht abzurufen.

    Sollten Sie weitere Bescheinigungen benötigen, steht Ihnen das Studienbüro gerne zur Verfügung.

  • Beurlaubung

    Wichtige Gründe, wie zum Beispiel eine Erkrankung, können die Unterbrechung des Studiums notwendig machen. Sie können sich dann auf Antrag beurlauben lassen.

    Weitere Informationen und das Formular gibt es weiter unten auf dieser Seite.

  • Bewerbung und Immatrikulation

    Alle Informationen zur Bewerbung an der TH Aschaffenburg finden Sie auf der Seite Bewerbung zusammengefasst.

    Zur Online-Bewerbung und Immatrikulation geht es hier zum CampusPortal.

  • CampusCard

    Die CampusCard der TH Aschaffenburg begleitet Sie während Ihres gesamten Studiums und deckt folgende Funktionen ab:

    • Studierendenausweis
    • Ausweis bei Prüfungen
    • Zutrittskontrolle zu Gebäuden und PC-Räumen
    • Bibliotheksausweis
    • Elektronische Geldbörse (mit Girocard oder Bargeld aufladbar) für alle auf dem Campus anfallenden Zahlungen
    • Druckguthaben anzeigen/aufwerten am SB-Terminal
    • FollowMe Druck-/Scan-Services

    Um die Gültigkeit der CampusCard als Studierendenausweis zu gewährleisten muss diese jedes Semester verlängert werden. Dies geschieht mittels Validierungsterminals, das sich im Geb. 1 (am Empfang) sowie im Geb. 20 (rechter Eingangsbereich) befinden.
    Nach Beendigung des Studiums kann die CampusCard weiter genutzt werden, z. B. in der Bibliothek, an den Kopierern oder in der Mensa. Personenbezogene Daten werden auf der Karte nicht gespeichert!

    Kartenverlust
    Ein Verlust der Karte muss unverzüglich bei Frau Kunkel (Gebäude 1, Raum 104), per E-Mail an studienbuero(at)th-ab.de oder telefonisch unter 06021-4206 353, gemeldet werden.

  • Deutschlandticket (Ermäßigungsticket)

    Seit dem 1. Oktober 2023 können unsere Studierenden das Deutschlandticket zum ermäßigten Preis von 29 Euro nutzen.
    Mehr Infos dazu gibt es unter https://www.th-ab.de/studium/im-studium/organisiert-im-studium/aktuelles/ermaessigtes-deutschlandticket-fuer-studierende.

  • Erstsemester

    Zum Studienstart gibt es viele Fragen und wir möchten Sie dabei bestmöglich unterstützen. Wichtige Informationen finden Sie zusammengefasst auf unserer Seite für Erstsemester.

  • Exmatrikulation

    Die Exmatrikulation vom Studium kann auf Antrag erfolgen oder bei Vorliegen bestimmter Gründe kraft Gesetzes.

    Weitere Informationen dazu finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

  • Gebühren und Beiträge

    In allen Studiengängen beträgt der Studentenwerksbeitrag bzw. der Studierendenwerksbeitrag 70,00 Euro pro Semester. Diesen Beitrag leitet die Hochschule in vollem Umfang an das Studentenwerk Würzburg weiter. Dort werden die Gelder zur Erfüllung vielfältiger Aufgaben, wie z. B. dem Betrieb von Mensen und Studentenwohnheimen, verwendet. Mehr Informationen finden Sie auf den Seiten des Studentenwerks Würzburg.

    Ein Semesterticket wird derzeit nicht angeboten.

    In berufsbegleitenden Studiengängen fallen weitere Studiengebühren an. Nähere Informationen finden Sie auf den jeweiligen Studiengangsseiten.

  • Mutterschutz und Schwangerschaft

    Alle Studentinnen, die schwanger sind oder stillen, fallen unter den Schutz des Mutterschutzgesetzes. Damit Sie vom Mutterschutz profitieren, müssen Sie Ihre Schwangerschaft so bald wie möglich der Hochschule melden. Nur wenn Sie uns über die Schwangerschaft oder das Stillen informieren, können Sie alle Vorteile des Mutterschutzgesetzes nutzen und umfassend über Ihre Rechte und Möglichkeiten informiert werden.

    In unserem Merkblatt zum Mutterschutzgesetz für Studentinnen finden Sie alle Informationen zu Mitteilungspflichten, Tätigkeitsverboten, Mutterschutzfristen und zur Teilnahme an Prüfungen.

    Während der Mutterschutzfristen müssen Sie an Prüfungen und Veranstaltungen nicht teilnehmen. Sollten Sie das dennoch wollen, benötigen wir von Ihnen eine Verzichtserklärung über die Inanspruchnahme der Mutterschutzfristen.

    Für Semester, in denen die Mutterschutzfrist beginnt oder endet sowie in der Elternzeit ist eine Beurlaubung vom Studium möglich.

    Bei Fragen stehen Ihnen das Studienbüro und das Familien- und Frauenbüro gerne zur Verfügung.

  • Praxissemester

    Auf der Seite Praxissemester finden Sie neben allgemeinen Informationen zum Ablauf auch weitere Downloads und Formulare.

  • Prüfungen

    Die wichtigsten Informationen zum Thema Prüfungen haben wir auf dieser Seite zusammengefasst.

  • Rückmeldung

    Für die Rückmeldung müssen Sie den Semesterbeitrag innerhalb des Rückmeldezeitraums an uns überweisen.

    Wir melden sie für das nächste Semester zurück, wenn der Semesterbeitrag in Höhe von 70,00 Euro fristgerecht bei der TH Aschaffenburg eingegangen ist. Eine Ausnahme gilt für gebührenpflichtige Studiengänge. Hier erhalten die Studierenden eine individuelle Information über die Höhe und Fälligkeit des Semesterbeitrags. Mehr zu diesem Thema finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

  • Studien- und Prüfungsordnungen, Studienpläne, Modulhandbücher

    Wenn Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen zu Ihrem Studium nachlesen möchten, werden Sie auf unserer Seite zum Studien- und Prüfungsrecht fündig.

  • Termine

    In den Terminplänen finden Sie neben den wichtigen Terminen rund um Studium und Prüfungen auch die vorlesungsfreien Tage und einen Überblick über weitere Termine und Veranstaltungen für jedes Semester.

  • Vorlesungspläne

    Auf der Seite zu den Vorlesungsplänen finden Sie auch Infos zur Gruppeneinteilung sowie zu den praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen und den angebotenen Tutorien.

Rückmeldung

Für die Rückmeldung müssen Sie den Semesterbeitrag innerhalb des Rückmeldezeitraums an uns überweisen.

Wir melden sie für das nächste Semester zurück, wenn der Semesterbeitrag in Höhe von 70,00 Euro fristgerecht bei uns eingegangen ist.

Eine Ausnahme gilt für gebührenpflichtige Studiengänge. Hier erhalten die Studierenden eine individuelle Information über die Höhe und Fälligkeit des Semesterbeitrags.

  • Rückmeldezeitraum

    Die Rückmeldung zum Wintersemester 2024/25 beginnt am 10. Juni 2024 und endet am 5. August 2024.

  • Überweisung des Semesterbeitrags

    Damit wir Ihre Überweisung erfolgreich zuordnen können, bitten wir Sie bei der Überweisung auf den vorgegebenen Verwendungszweck zu achten.

    Kontoinhaber Staatsoberkasse Landshut
    Bank BayernLB München
    Verwendungszweck Zeile 1 Matrikelnummer, Nachname, Vorname
    Verwendungszweck Zeile 2 Semesterbeitrag WiSe 2024/25
    IBAN DE29 7005 0000 2101 1903 15
    BIC BYLADEMMXXX

     

  • Immatrikulationsbescheinigung

    Sobald die Zahlung bei uns erfolgreich verbucht wurde, kann eine Immatrikulationsbescheinigung für das Rückmeldesemester über das CampusPortal abgerufen werden.
    Sie finden Ihre Immatrikulationsbescheinigungen sowie eine Studienverlaufsbescheinigung dort nach Anmeldung im Studienservice unter "Mein Studium" im Reiter "Bescheinigungen"

  • Validierung der CampusCard

    Sie müssen Ihre CampusCard jedes Semester mit dem neuen Gültigkeitszeitraum versehen. Bitte denken Sie daran, Ihre CampusCard spätestens zu Beginn des neuen Semesters zu validieren!

    Dazu stehen Ihnen zwei Validierungsstationen zur Verfügung

    • Gebäude 1, im Erdgeschoss,
    • Gebäude 20, im Eingangsbereich.
  • Rückmeldung am Ende des Studiums

    Studierende müssen sich solange zurückmelden, bis sie ihre letzte Prüfungsleistung erbracht haben. Ist dies die Bachelor-/Masterarbeit, müssen sie mindestens eingeschrieben bleiben, bis die Abschlussarbeit abgegeben und ggf. der Vortrag zur Arbeit gehalten wurde.

    Wir empfehlen, bis zur Bekanntgabe des Prüfungsgesamtergebnisses eingeschrieben zu bleiben. Die Exmatrikulation wird dann automatisch zum Ende des Semesters, in dem das Prüfungsgesamtergebnis durch Mitteilung des Studienbüros bekanntgegeben wurde, erfolgen.

    Beispiel:

    • Abgabe der Bachelorarbeit: 10.09.
    • Notenfeststellung durch die Prüfungskommission: 28.09.
    • Bekanntgabe des Prüfungsgesamtergebnisses durch das Studienbüro: 04.10.

    In diesem Fall muss eine Rückmeldung für das Wintersemester nicht erfolgen, kann aber von Vorteil sein (siehe „Rechtliche Folgen einer Exmatrikulation“). Bei einer Rückmeldung zum Wintersemester wird die Exmatrikulation von Amts wegen zum Semesterende vorgenommen. Falls keine Rückmeldung vorgenommen wurde, exmatrikulieren wir zum Ende des Sommersemesters wegen fehlender Rückmeldung. In beiden Fällen werden die Abschlussdokumente im Wintersemester erstellt.

Beurlaubung

Wenn wichtige Gründe, wie zum Beispiel eine Erkrankung, die Unterbrechung des Studiums notwendig machen, können Sie sich auf Antrag beurlauben lassen.

Die Beurlaubung kann in der Regel höchstens bis zu insgesamt zwei Semestern gewährt werden. Während der Zeit der Beurlaubung bleiben Sie Mitglied der Hochschule. Studien- und Prüfungsleistungen können jedoch erstmals nicht erbracht werden. Das gilt auch für die Abschlussarbeit. Eine Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen ist auch während der Beurlaubung möglich.

Besondere Regelungen gibt es für die Beurlaubung aufgrund von Mutterschaftsurlaub und Elternzeit. In diesem Fall dürfen auch während der Beurlaubung Prüfungsleistungen erbracht werden und die Beschränkung auf zwei Urlaubssemester gilt nicht.

Das Antragsformular finden Sie weiter unten.

Exmatrikulation

Die häufigsten Gründe für eine Exmatrikulation sind:

  • Antrag der/des Studierenden
  • Bestehen der Abschlussprüfung
  • endgültiges Nichtbestehen einer nach der Prüfungsordnung erforderlichen Prüfung
  • fehlende fristgerechte Rückmeldung zum Weiterstudium
  • Exmatrikulation auf Antrag

    Zur Exmatrikulation auf Antrag stellen wir ein Formular bereit. Sie können entweder zum Semesterende oder auf Wunsch auch zu einem früheren Datum exmatrikuliert werden. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist jedoch ausgeschlossen.

  • Exmatrikulation aufgrund bestandener Abschlussprüfung, Sonderfall Abschlussarbeit

    • Wir exmatrikulieren Studierende automatisch zum Ende des Semesters, in dem ihnen das Prüfungsgesamtergebnis bekanntgegeben wurde. Die Bekanntgabe erfolgt durch eine offizielle Mitteilung des Studienbüros über das Bestehen und die erreichte Prüfungsgesamtnote. Ein Antrag ist nicht erforderlich.
    • Studierende müssen sich solange zurückmelden, bis sie ihre letzte Prüfungsleistung erbracht haben. Ist dies die Bachelor-/Masterarbeit, müssen sie mindestens bis zu deren Abgabe eingeschrieben bleiben. Wir empfehlen aber, mindestens bis zur Bekanntgabe des Prüfungsgesamtergebnisses eingeschrieben zu bleiben.

    Beispiel:

    • Abgabe der Bachelorarbeit: 10.09.
    • Notenfeststellung durch die Prüfungskommission: 28.09.
    • Bekanntgabe des Prüfungsgesamtergebnisses durch das Studienbüro: 04.10.

    In diesem Fall muss eine Rückmeldung für das Wintersemester nicht erfolgen, kann aber von Vorteil sein (siehe „Rechtliche Folgen einer Exmatrikulation“). Bei einer Rückmeldung zum Wintersemester wird die Exmatrikulation von Amts wegen zum Semesterende vorgenommen. Falls keine Rückmeldung vorgenommen wurde, exmatrikulieren wir zum Ende des Sommersemesters wegen fehlender Rückmeldung. In beiden Fällen werden die Abschlussdokumente im Wintersemester erstellt.

  • Exmatrikulation aufgrund endgültigen Nichtbestehens

    • Studierende sind von Amts wegen zu exmatrikulieren, wenn sie eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden haben oder die Voraussetzung für die Meldung zu einer dieser Prüfungen endgültig nicht mehr beibringen können.
    • Die Exmatrikulation erfolgt zum Ende des Semesters, in dem der/dem Studierenden das endgültige Nichtbestehen bekanntgegeben wurde.
  • Exmatrikulation wegen fehlender fristgerechter Rückmeldung

    Studierende werden exmatrikuliert, wenn sie sich nicht fristgerecht zurückgemeldet haben. Die Exmatrikulation erfolgt von Amts wegen zum Ende des laufenden Semesters. Bitte denken Sie daher an eine rechtzeitige Rückmeldung.

  • Rechtliche Folgen einer Exmatrikulation

    • Mit der Exmatrikulation endet Ihre Mitgliedschaft an der Technischen Hochschule Aschaffenburg und damit grundsätzlich alle Rechte und Pflichten. Bereits für die Zukunft ausgestellte Immatrikulationsbescheinigungen sowie die CampusCard dürfen ab dem Exmatrikulationsdatum nicht mehr verwendet werden.
    • Mit der Exmatikulation endet auch ihr Recht, an Prüfungen teilzunehmen.
    • Beachten Sie bitte, dass Wiederholungsfristen durch eine Exmatrikulation nicht unterbrochen werden. Falls Sie Wiederholungsprüfungen antreten wollen, um den Verlust des Prüfungsanspruches zu vermeiden, müssen Sie sich zum Weiterstudium zurückmelden.