Es gibt dreizehn Begabtenförderwerke, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt werden. Sie müssen dabei die Richtlinien des BMB beachten, können jedoch entsprechend ihrer jeweiligen Ausrichtungen eigene Akzente setzen. Bestimmte Anforderungen und Angebote sind bei allen Einrichtungen gleich:
Die Angebote richten sich an besonders befähigte deutsche Studierende, in begrenztem Umfang auch Studierende aus dem EU-Ausland, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland oder im EU-Ausland immatrikuliert sind. Maßgeblich ist § 8 des BAföG-Gesetzes. Interessierte sollten noch mindestens vier bis fünf Semester Studium vor sich haben.
Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen ein in der Regel mehrstufiges Auswahlverfahren durchlaufen. Dabei wird nicht nur auf überdurchschnittliche Leistungen in Studium und/oder Schule geachtet, sondern auch ehrenamtliches Engagement wird berücksichtigt.
- Grundstipendium, abhängig vom Einkommen der Eltern und angelehnt an den BAföG-Satz, max. 752 € monatlich
- Studienkostenpauschale von 300 € monatlich
- sofern relevant: Kinderbetreuungskosten, Familienzuschlag, Krankenversicherung
- Im Ausland: Auslandszuschläge sowie Zuschüsse zu Reisekosten und Studiengebühren
- Laufzeit entsprechend Förderungshöchstdauer laut BAföG
- Ideelle Förderung durch Betreuungs- und Weiterbildungsangebote
- AVICENNA-Studienwerk
- Cusanuswerk
- Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk
- Evangelisches Studienwerk
- Friedrich-Ebert-Stiftung
- Friedrich-Naumann-Stiftung
- Hans-Böckler-Stiftung
- Hanns-Seidel-Stiftung
- Heinrich-Böll-Stiftung
- Konrad-Adenauer-Stiftung
- Rosa-Luxemburg-Stiftung
- Studienförderwerk Klaus Murmann
- Studienstiftung des deutschen Volkes
Informationen zu den dreizehn Begabtenförderungswerken sowie zum Bewerbungsverfahren finden sich gebündelt auf der Seite www.stipendiumplus.de, die von der Arbeitsgemeinschaft der Begabtenförderungswerke der Bundesrepublik Deutschland betrieben wird.