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Erasmus+ Auslandspraktikum

Ein Student der TH AB auf dem Campus in Turku

Ein Praktikum (sog. Praxissemester) im europäischen Ausland kann mit Erasmus+ gefördert werden. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung auf Erasmus+-Förderung mindestens vier Wochen vor Beginn des Praktikums ein.

  • Bewerbungsverfahren

    Die Bewerbung für ein Stipendium im Rahmen des Erasmus+ Programms erfolgt online über das Bewerbungsportal (falls sich das Portal nicht öffnen lässt, löschen Sie bitten den Browser-Cache).  

    Folgende Unterlagen sind im PDF-Format für eine Bewerbung allerdings erforderlich und können im Vorfeld vorbereitet werden:

    • aktueller Notenspiegel
    • Praktikantenvertrag 
    • Immatrikulationsbescheinigung.

    Um Ihre Bewerbung abzuschliessen muss ein unterschriebener Ausdruck der Onlinebewerbung fristgerecht im International Office eingereicht werden. Erst nach Erhalt dieser Unterlagen kann Ihre Bewerbung berücksichtigt werden!

    Die Auswahl der Studierenden erfolgt anhand des Notendurchschnitts. Ein Notendurchschnitt von schlechter als 3,5 führt in der Regel zum Ausschluss vom Auswahlverfahren, sowie bei Antritt des Auslandssemesters zum Ausschluss von der Erasmus+ Förderung. Erhebliche Rückstände bei den bisherigen Studienleistungen können ebenfalls zum Ausschluss von der Förderung führen.

  • Bewerbungsdeadline

    Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis spätestens vier Wochen vor Beginn Ihres Auslandspraktikum beim International Office ein.

    Unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt.

  • Voraussetzungen für eine Förderung mit Erasmus+

    Voraussetzung für eine Förderung mit Erasmus+ ist eine reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule.

    Studierende und Graduierte können für ein Pflichtpraktikum oder auch ein freiwilliges Praktikum zwischen zwei und zwölf Monaten eine Förderung erhalten.

    Graduierte müssen sich in Ihrem letzten Studienjahr bewerben und das Praktikum muss innerhalb eines Jahres nach Erhalt des Abschlusses abgeschlossen sein

    Alle grundständig Studierenden sind unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit berechtigt am Erasmus+ Programm teilzunehmen

    Nicht förderbar sind Praktika in europäischen Institutionen bzw. Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie Organisationen, die EU Programme verwalten.

  • Mobilitätszuschuss für Auslandspraktika

    Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Budgetbedingt begrenzen wir die Maximalförderdauer von Auslandspraktika im Call 2024 auf 120 Tage/vier Monate.

    Der Erasmus+ Zuschuss pro Monat (30 Tage) beträgt je nach Ländergruppe für Studienaufenthalte im Erasmus+ Projekt 2024:

    Ländergruppe Zielland Förderbetrag für Studierende je Monat
    Ländergruppe 1: Länder mit höheren Lebenshaltungskosten Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

    Partnerländer aus den Regionen 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) und 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien)
    600 EUR
    Ländergruppe 2: Länder mit mittleren Lebenshaltungskosten Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern 540 EUR
    Ländergruppe 3: Länder mit niedrigen Lebenshaltungskosten Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn
    Aufstockungsbeträge (top-ups)
    für Praktika-Aufenthalte: 150 EUR / Monat
    für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen*: 250 EUR / Monat
    für nachhaltiges Reisen: Förderung bis zu sechs
    zusätzlicher Reisetage
  • Unterlagen und Formulare

    Als Erasmus+ Stipendiat/in sind Sie verpflichtet, folgende Unterlagen bei uns einzureichen.

    Unterlagen vor dem Auslandspraktikum:

    Das Grant Agreement erhalten Sie direkt vom International Office. Für das notwendige Learning Agreement laden Sie bitte die für Sie passende Vorlage herunter und orientieren sich an unserem Leitfaden für das Ausfüllen des Learning Agreements:

    Unterlagen nach dem Auslandsaufenthalt:

    • Confirmation of Stay/ Praktikumszeugnis (Kopie oder Scan sind ausreichend)
    • Erfahrungsbericht (bitte nutzen Sie unsere Vorlage)
    • Onlinebericht: der Link zum Bericht wird per E-Mail an Ihre s-Nummer versendet