„Die Entfernung ist unwichtig. Nur der erste Schritt ist wichtig.“
Es ist nicht leicht, Kinder, Studium und einen möglichen Nebenjob unter einen Hut zu bringen. Nicht nur Organisationstalent ist gefragt, auch Ressourcen wollen geschickt genutzt, Gestaltungsmöglichkeiten ausgeschöpft und Hilfsangebote angenommen werden.
Für die Studienorganisation in der Schwangerschaft und insbesondere mit Kind ist es wichtig, den weiteren Studienverlauf möglichst frühzeitig zu planen. Hilfreich ist es auch, Deine Professorinnen und Professoren und andere Lehrende auf Deine persönliche Situation aufmerksam zu machen.
Für eine optimale Studienorganisation nimm bitte Kontakt auf zum Studienbüro, um die für Dich passende Lösung zu finden.
Das Familien- und Frauenbüro berät Dich gerne zu allen Möglichkeiten und familienfreundlichen Angeboten an der TH Aschaffenburg. Hilfreich für einen ersten Überblick ist auch der Flyer Studieren mit Kind.
Schwanger im Studium? Kein Problem - wir unterstützen gerne mit hilfreichen Informationen.
Alle wichtigen Informationen rund um den Mutterschutz für schwangere und stillende Studentinnen haben wir hier zusammengefasst.
Alle allgemeinen familienfreundlichen Angebote zu Infrastruktur, Veranstaltungen, Kinderbetreuung und Vernetzung stehen auch Euch zur Verfügung.
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Besondere Angebote für Euch in der Bibliothek
- Kleines Eltern-Kind-Carrel in der Bibliothek mit PC, Kinderbüchern und Spielsachen
- Verlängerte Kurzausleihe für Studierende mit Kind
- Kleines Eltern-Kind-Carrel in der Bibliothek mit PC, Kinderbüchern und Spielsachen
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Besondere Angebote für Euch in der Mensa
- Kostenloser Kinderteller in der Mensa
Auf Antrag beim Studierendenwerk Würzburg erhalten studierende Eltern für ihr Kind (bis sechs Jahre) einen Mensa-Kinderausweis, der zu einem kostenlosen Kinderteller berechtigt, wenn die Begleitperson ein vollständiges Mittagessen in der Mensa kauft.
Hochschulangehörige Kleinstkinder von acht Wochen bis drei Jahre (insbes. aus der Stadt und dem Landkreis Aschaffenburg) werden vorrangig aufgenommen in der Kinderstube Zwergennest, ASB Aschaffenburg, Kochstraße 6. Dafür müsst Ihr Euch dort bitte rechtzeitig (z. B. Jahresbeginn für Platz im September) anmelden unter Hinweis auf Eure Immatrikulation (ein Elternteil genügt) an der TH.
Für eine eigene Kinderkrippe oder einen eigenen Kindergarten sind wir leider zu klein. Aber wir kooperieren mit benachbarten Aschaffenburger Einrichtungen wie z. B. der ASB Kinderkrippe Zwergennest, der KITA am Campus und dem Mütter- und Väterzentrum im MIZ Miteinander im Zentrum e.V.
Gerne helfen wir vom Familien- und Frauenbüro Euch bei der Suche nach der optimalen Kinderbetreuung.
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Kinderkrippe oder Kindergarten
- Stadt Aschaffenburg
In der Stadt Aschaffenburg kannst Du online das passende Betreuungsangebot für Dein Kind finden. Suche z. B. im Stadtplan, filtere nach Öffnungszeiten oder sieh Dir alle Kindertagesstätten und Angebote an. Das Elternportal LITTLE BIRD ist jederzeit vom Smartphone, Tablet oder PC aus erreichbar.
- Landkreis Aschaffenburg
Eine Erste Übersicht über die Betreuungseinrichtungen in seinen Kommunen gibt Landkreis Aschaffenburg.
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Kindertagespflege (Tagesmutter oder Tagesvater) und Babysitter
Hier sind ein paar Links, die bei der Suche helfen können:
- https://miz-ab.de/tagesmutter-und-babysittervermittlung/
in Kooperation mit dem Stadtjugendamt und der Gleichstellungsstelle Aschaffenburg - https://www.betreut.de/tagesmutter-aschaffenburg
- https://www.klick-deine-tagesmutter.de/tagesmutter-aschaffenburg
- https://www.babysitter.de/babysitter/Aschaffenburg/63739/1
- https://miz-ab.de/tagesmutter-und-babysittervermittlung/
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Ferienbetreuung
Hier sind ein paar Links, die bei der Suche helfen können:
Was mache ich, wenn die Tagesmutter krank oder der Kindergarten wegen Fortbildung geschlossen ist, ich aber in die Vorlesung möchte, lernen oder eine Klausur schreiben muss und es sich niemand im privaten Umfeld findet, kurzfristig als Baby- oder Kindersitter einzuspringen?
Sag Deiner Professorin oder Deinem Professor Bescheid, melde Dich im Familien- und Frauenbüro! Wir versuchen, gemeinsam eine individuelle Lösung zu finden. Eine Betreuung im Eltern-Kind-Zimmer durch eine dritte Person ist in solchen Fällen möglich oder Du bringst Dein Kind mit in die Veranstaltung, wenn der Dozent oder die Dozentin einverstanden sind.
Am schulfreien Buß- und Bettag im November kannst auch Du Dein Schulkind nach Anmeldung an der Hochschule durch das Familien- und Frauenbüro betreuen lassen (Kindermitbringtag).
Für studierende Eltern gibt es die Möglichkeit, sich vor Beginn der offiziellen Einwahl für PLV und Wahl(pflicht)fächer eintragen zu lassen. Dieses Voreinwahlrecht wurde im Rahmen des audit familiengerechte hochschule in beiden Fakultäten fixiert und gilt seit Sommersemester 2017.
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Berechtigung und Nachweis
- Schwangere Studentinnen unter Vorlage einer Kopie aus dem Mutterpass.
- Studierende mit mind. einem Kind (0–12 Jahre) im Haushalt unter Vorlage einer Kopie der Geburtsurkunde des Kindes.
- Nachweise bitte im Familien- und Frauenbüro vorlegen.
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Einhaltung der Frist für den Belegungswunsch
- Spätestens am vorletzten Tag (bis 12 Uhr) vor Beginn des Zeitraums für die Hauptbelegung Wahl(pflicht)fächer (laut offiziellem Terminplan).
- Spätestens am vorletzten Tag (bis 12 Uhr) vor Beginn des Zeitraums für Belegungstermin PLV (laut offiziellem Terminplan).
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Anmeldung der Wunschbelegung
- Anmeldung der Wunschbelegung bitte per Mail an familien-frauen-buero(at)th-ab.de senden.
- Unter Angabe des vollständigen Namens, Studiengangs, Studienfortschritts und der Matrikelnummer.
- Nachweise bitte im Familien- und Frauenbüro vorlegen.
Nach Art. 48 BayHSchG können Studierende auf Antrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von der Verpflichtung zum ordnungsgemäßen Studium befreit, d. h. beurlaubt werden. Für schwangere Studentinnen sowie für Studierende, die Kinder zu versorgen haben, gelten besondere Rechte. Ihnen wird auf Antrag Beurlaubung wegen Mutterschaft oder Elternzeit gewährt.
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Antragsfrist
- Der Antrag muss innerhalb der Rückmeldezeiten für das Folgesemester oder spätestens vier Wochen nach Semesterbeginn (für das Wintersemester bis zum 15. Oktober, für das Sommersemester bis zum 31. März) beim Studienbüro eingehen.
- Dabei handelt es sich um Ausschlussfristen.
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Antrag
- Den Antrag auf Beurlaubung ausfüllen.
- Eine Beurlaubung im ersten Semester ist nicht möglich.
- Mit dem Antrag vorzulegen ist der Mutterpass oder die Geburtsurkunde des Kindes.
- Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Studienbüro.
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Dauer der Beurlaubung
- In der Regel wird ein Urlaubssemester für die Zeit der Schwangerschaft gewährt, sofern die sechswöchige Mutterschutzfrist in die Vorlesungszeit fällt.
- Darüber hinaus kann auf Antrag für die Zeit der Kindererziehung und -betreuung eine Beurlaubung bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes, d.h. für eine max. Dauer von sechs Semestern, gewährt werden.
- Eine Beurlaubung erfolgt in der Regel jeweils nur für ein Semester, dann muss ein neuer Antrag gestellt werden. Ab dem zweiten Antrag reicht es aus, wenn erklärt wird, dass keine Änderung im Vergleich zum ersten Antrag eingetreten ist; eine erneute Vorlage der Geburtsurkunde ist nicht erforderlich.
Die Elternzeit kann vollständig von einem Elternteil ausgeschöpft werden, oder auch zwischen beiden Eltern aufgeteilt und z. B. wechselseitig in Anspruch genommen werden. Sind die Eltern nicht verheiratet und der Vater des Kindes möchte die „kindbedingte“ Beurlaubung einreichen, muss er eine schriftliche Anerkennung der Vaterschaft im Studienbüro vorlegen.
Die Beurlaubung wegen Mutterschaft oder Elternzeit wird gemäß Art. 48 Abs. 4 BayHSchG nicht auf die herkömmliche Beurlaubung aus wichtigem Grund angerechnet. Es können also zusätzlich bis zu zwei Urlaubssemester aus anderen Gründen (z.B. Erkrankung) beantragt werden oder bereits im Vorfeld gewährt worden sein, ohne dass sich dies auf die „kindbedingte“ Beurlaubung auswirkt.
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Sondersituation für schwangere und stillende Studentinnen
Hier folgen in Kürze weitere Informationen.
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Prüfungsberechtigung während der Beurlaubung
Studierende Eltern sind im Mutterschafts- und Erziehungsurlaub prüfungsberechtigt - dies gilt auch für die Abgabe der Bachelorarbeit. D. h. Sie können trotz Beurlaubung an Vorlesungen teilnehmen und Prüfungen absolvieren, so wie Sie es sich mit Kind einrichten können.
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Fristen während der Beurlaubung
- Die von der Rahmenprüfungsordnung und der Studien- und Prüfungsordnung vorgegebenen Fristen für das Ablegen von Prüfungen werden bei Mutterschutz und Elternzeit auf Antrag verlängert.
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Wiederholungsmöglichkeiten
- Eine Wiederholung nichtbestandener Prüfungen ist während der Beurlaubung ohnehin möglich und wegen der allgemeinen Wiederholungsfristen auch notwendig. Die nach der Rahmenprüfungsordnung festgelegten Fristen zur Wiederholung nicht bestandener Prüfungen laufen bei einer Beurlaubung wegen Mutterschutz oder Elternzeit grundsätzlich nicht weiter.
Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an das Studienbüro (Prüfungsamt).
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, das Studium für eine bestimmte Zeit ganz zu unterbrechen, d. h. sich zu exmatrikulieren.
Da eine erneute Immatrikulation unter Umständen problematisch werden kann, sollten Sie sich zuvor unbedingt mit dem Studienbüro (Prüfungsamt) in Verbindung setzen. Dort werden Sie informiert, ob ggf. Zulassungsbeschränkungen, Neuerungen der Prüfungsordnung oder sonstige rechtliche Änderungen zu erwarten sind.
Da mit einer Studienunterbrechung der Verlust des Studierendenstatus einhergeht, ist es möglich, während einer solchen Unterbrechung ebenso wie während eines Urlaubssemesters, ALG II/Sozialhilfe zu beantragen.
Bestehen für Studierende, die kleine Kinder zu versorgen haben, erhebliche Schwierigkeiten - trotz Kinderkrippenangebot - die in den Praxissemestern geforderte Vollzeittätigkeit auszuüben, können die Praxissemester auf Antrag gestreckt werden. Die Vollzeittätigkeit für ein Semester wird dann durch eine Halbtagstätigkeit über zwei Semester ersetzt.
Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an das Studienbüro.
Zum Einstieg kann das Infotool Familie vom BMFSFJ hilfreich sein, das erklärt, auf welche Familienleistungen oder –hilfen Du und Deine Familie voraussichtlich Anspruch haben.
Im Folgenden sind Angebote, die bei der Finanzierung helfen, aufgelistet, die man einzeln oder in Kombination nutzen kann. Informiere Dich auch über mögliche Stipendien und spezielle Stipendien für Studentinnen mit Kind.
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Elterngeld
Hierzu finden Sie in Kürze hilfreiche Informationen.
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Mutterschaftsgeld
Hierzu finden Sie in Kürze weitere Informationen.
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Kinderbetreuungszuschlag bei BaFöG
- Interessant zu den Besonderheiten beim BaföG für Schwangere oder Auszubildende/Studierende mit Kind erklärt das Merkblatt „Schwangerschaft und Kindererziehung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
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Landeserziehungsgeld
- Zuständig für Landeserziehungsgeldanträge ist in Unterfranken das Zentrum Bayern Familie und Soziales – Region Unterfranken.
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Kindergeld
- Einen informativen Erklärfilm über das Kindergeld gibt es vom BMFSFJ.
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Kinderzuschlag
- Zum Kinderzuschlag gibt es einen interessanten Erklärfilm vom BMFSFJ.
- Hier gibt es weitere Informationen zum Kinderzuschlag.
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Bayerisches Betreuungsgeld
- Das Bayerische Betreuungsgeld, das Landeserziehungsgeld, das ElterngeldPlus sowie der Partnerschafts-Bonus können nebeneinander bezogen werden.
- Weitere Informationen zum Bayerischen Betreuungsgeld gibt es hier.
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Bayerisches Familiengeld
- Zum Bayerischen Familiengeld gibt es Informationen des ZBFS.
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Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“
- Diese Unterstützung bei echten Notlagen greift bis zum dritten Lebensjahr des Kindes. Auf diese Beihilfe besteht kein Rechtsanspruch, da es sich um freiwillige Leistungen handelt, die zur Ergänzung der gesetzlichen Hilfen in Betracht kommen. Bei der Berechnung des Bedarfs werden Erziehungsgeld, Unterhaltszahlungen und das Kindergeld als Einkommen angerechnet.
- Einen Antrag auf Zuwendung der Landesstiftung können nur schwangere Frauen stellen, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben.
- Die Landesstiftung hilft u. a. bei der Anschaffung von Schwangerenbekleidung oder der Erstausstattung des Kindes. Sie übernimmt z. B. auch Babysitterkosten, allerdings erst, wenn nachweislich keine andere Betreuung des Kindes (z. B. in einer Kinderbetreuungsstätte) möglich ist.
- Wichtig! Der Antrag muss noch während der Schwangerschaft gestellt werden. Informationen und Anträge gibt es bei den Beratungsstellen in Aschaffenburg oder auf der Seite des ZBFS.
Eine ausführliche Übersicht über alle Beratungsangebote in Aschaffenburg bietet der "FAMILIENWEGWEISER" der Stadt Aschaffenburg, der an unserer Hochschule ausliegt, im Rathaus erhältlich ist oder heruntergeladen werden.