Fakultät Ingenieurwissenschaften und Informatik
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Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen
- Abgeschlossenes Hochschulstudium; bei Abschlüssen an einer ausländischen Hochschule muss eine Zeugnisbewertung der ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, www.kmk.org/zab/zeugnisbewertung.html) vorgelegt werden.
- Pädagogische Eignung
- Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit (in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachzuweisen, bei Promotion an einer ausländischen Hochschule muss eine Zeugnisbewertung der ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, www.kmk.org/zab/zeugnisbewertung.html) vorgelegt werden.)
- Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt worden sein müssen. Der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde.
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Hinweise für die Bewerbung auf eine Professur
Bitte belegen Sie die Zeiträume seit Abschluss Ihrer Hochschulausbildung lückenlos und mit taggenauen Datumsangaben. Sollte für einen Zeitraum kein Nachweis vorhanden sein, bitten wir Sie um die Vorlage einer schriftlichen Erklärung über den Umfang der beruflichen Tätigkeit.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
Anschreiben, aus dem hervorgeht, warum Sie sich bewerben und warum Sie zu dem ausgeschriebenen Profil passen Tabellarischer Lebenslauf mit taggenauen Zeitangaben zum Nachweis aller beruflichen Tätigkeiten seit Ihrer Hochschulausbildung
- Berufserfahrung (Angabe Vollzeit/ Teilzeit in %)
- Ggf. Nachweis über Art, Umfang und Zeitdauer selbständiger bzw. freiberuflicher Tätigkeiten Bildungs- und Leistungsnachweise:
- Abiturzeugnis
- Diplom- oder Bachelor- und/oder ggf. Masterurkunde
- Promotionsurkunde oder Gutachten über promotionsadäquate Leistungen
- Arbeits- und Dienstzeugnisse über hauptberufliche bzw. selbstständige Tätigkeiten
- Verzeichnis besonderer wissenschaftlicher Leistungen (z. B. Veröffentlichungen, Forschungsprojekte, Vorträge, Wettbewerbe)
- Ggf. Verzeichnis der Lehrtätigkeiten