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Schwerbehindertenvertretung

Arbeiten und Studieren mit Beeinträchtigung

Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung (schwer-)behinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle, vertritt ihre Interessen im Betrieb oder der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite.

Die Aufgaben, Rechte und Pflichten sind grundsätzlich im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (§ 178 SGB IX) geregelt.

 

Der Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen unterstützt und berät Studienbewerber und Studierende mit gesundheitlichen Einschränkungen und/oder Behinderungen, damit durch optimale Studienbedingungen ein erfolgreiches Studium möglich ist.