Jede Satzungen wird gemäß § 2 BekS digital durch Einstellung an dieser Stelle der Homepage der Technischen Hochschule Aschaffenburg oder - sollte dies aus technischen Gründen nicht möglich sein - durch Niederlegung bekannt gemacht. Die Niederlegung und die Bekanntmachung der Niederlegung erfolgen gegbenenfalls im Studienbüro (Gebäude 1) und kann dort zu den allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Mindestens ein ausgefertigtes und gedrucktes Exemplar der bekannt gemachten Satzung wird im Studienbüro archiviert und kann während der Sprechzeiten eingesehen werden
Hinweis: Beim Erlass von Änderungssatzungen stellen wir zur besseren Lesbarkeit zusätzlich eine Version zur Verfügung, in der die neuen Regelungsbestandteile bereits in den Fließtext der zuletzt geltenden Satzung eingearbeitet sind (= nichtamtliche Gesamtausgabe). Diese Version besitzt allerdings keine Rechtsverbindlichkeit.
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